Spenden

Viele der uns übergebenen Spenden und ein großer Teil der Hinterlassenschaften sind von den Erblassern jeweils mit Auflagen verbunden worden, die Mittel für bestimmte Vorhaben oder Bereiche im Zoo zu verwenden. Allen Spendern und denen, die zu Lebzeiten bei der Abfassung ihres Testamentes entsprechende Verfügungen zugunsten des Zoologischen Gartens getroffen haben, danken wir für ihre Zuwendungen und die damit zum Ausdruck gebrachte Anerkennung unserer Arbeit.

Wie bisher werden wir uns darum bemühen, dieses zum Ausdruck gebrachte Vertrauen zu rechtfertigen und den Zoologischen Garten mit seinem Aquarium weiter auf dem gewohnten hohen Stand zu halten. Bei ständig verringerten Zuschüssen durch das Land Berlin werden wir insbesondere bei der Finanzierung von Investitionen auch in der Zukunft in zunehmendem Maße auf die Unterstützung von dritter Seite, also auf Spender und Nachlassgeber angewiesen sein.

Spendenquittung

Spenden an den Zoo Berlin sind steuerabzugsfähig.

Seit dem 1. Januar 2002 akzeptieren Finanzämter im vereinfachten Spendennachweisverfahren bei Zuwendungen, die den Betrag in Höhe von 100,- Euro nicht übersteigen, den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts in Verbindung mit dem Nachweis über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer.

Durch den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin vom 21.06.1996, St.-Nr. 602/50228, sind wir als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStrG. von der Körperschaftssteuer befreit. Wir bestätigen, dass Ihre Spende für den Ankauf von Tieren, die Tierpflege, zoologische Maßnahmen bzw. für die Erhaltung und Erweiterung des Zoologischen Gartens mit seinem Aquarium verwendet wird.